Datenschutzgrundverordnung - DSGVO

Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung europaweit in Kraft und ersetzt damit das bisherige Bundesdatenschutzgesetz in weiten Teilen. Die Neuerungen treffen branchenübergreifend alle Unternehmen und fordern in einer nur kurzen Umsetzungszeit, dass der Bereich Datenschutz von jedem Unternehmen in seiner Gesamtheit überprüft und angepasst wird. Es müssen viele neue Prozesse geschaffen und existierende Muster, Checklisten sowie Vertragsdokumente überarbeitet werden.

In unserem Erfahrungsaustausch möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Änderungen und Neuerungen im Vergleich zum BDSG anstehen und welche Maßnahmen Sie schon heute treffen sowie einleiten sollten, damit Ihr Unternehmen ab Mai 2018 die Forderungen der neuen EU-DSGVO einhalten kann.



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